Honorar

Neben meinen aufgeführten Preisen, nehme ich immer wieder Menschen an, die auf soziale Preise angewiesen sind. Sprechen Sie mich an.

Kinderwunschberatung: 76,-€ pro Stunde bzw. 38,-€ pro halbe Stunde.
Eine Beratung dauert durchschnittlich 1 Stunde (30 bis 90 Minuten).

Massage: 76,-€ pro Sitzung (inkl. ¼ Beratung bei der ersten Massage). Längere Beratungszeit wird zusätzlich mit 19,-€ pro viertel Stunde berechnet.
Eine Reihe von 6 Massage möglichst in wöchentlichem Abstand hat sich bewährt.

Homöopathie, Erstanamnese, Folgekonsultation (vor Ort oder telefonisch): 80,-€ pro Stunde bzw. 20,-€ pro viertel Stunde.
Eine Erstanamnese dauert durchschnittlich 2 Stunden (1,5 bis 2,5 Stunden) je nach Schwerpunkt, Vorgeschichte.
Folgekonsultationen dauern durchschnittlich 30 Minuten (15 bis 60 Minuten), je nach Beschwerden.

Rhythmic Movement Training: 76,-€ pro Stunde bzw. 38,-€ pro halbe Stunde.
In der Regel dauert die erste Sitzung eine Stunde (60 bis 90 Minuten), die Folgesitzungen 30 Minuten (30 bis 45 Minuten).

Abrechnung

Das Honorar für meine Leistungen wird mit Ihnen abgerechnet. Der Betrag kann direkt vor Ort bar bezahlt werden, spätestens nach Erhalt meiner Rechnung ist er fällig.

Einige private Krankenkassen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen erstatten die Kosten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Falls Sie die Rechnungen bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung einreichen möchten, klären Sie am besten vorab, ob und was übernommen wird. Bitte beachten Sie, dass meine Rechnungen spätestens 2 Wochen nach Erhalt fällig sind, unabhängig von Zeitpunkt und Höhe der Erstattung durch die Kasse.

Terminabsage

Vereinbarte Termine gelten als verbindlich. Absagen bis 48 Stunden vor dem Termin sind kostenfrei sowie Massageabsage wegen Eintritt der Regel. Danach wird der volle Stundensatz in Rechnung gestellt. Auch Termine, zu denen Sie ohne Absprache nicht erscheinen, sind voll zu bezahlen.

Schweigepflicht

Bezüglich Ihrer persönlichen Daten und der Inhalte der Sitzungen gelten auch für mich die Richtlinien der ärztlichen Schweigepflicht. Sollten im Lauf der Behandlung Fragen auftauchen, die das Fachgebiet einer Kollegin oder eines Kollegen betreffen, können mit Ihrem Einverständnis auch diese konsultiert werden.