Honorar

Neben meinen aufgeführten Preisen bzw. meinem regulären Honorar, nehme ich immer wieder Patienten an, die auf soziale Preise angewiesen sind. Sprechen Sie mich an.

Kinderwunschberatung: 80,-€ pro Stunde bzw. 20,-€ pro Viertelstunde.
Eine Beratung dauert durchschnittlich 1 Stunde (30 bis 90 Minuten).

Frauenmassage: 80,-€ pro Sitzung, Dauer 1,5 Stunde (ink. 20 Minuten Ruhezeit).
Eine Reihe von 6 Massagen möglichst in wöchentlichem Abstand hat sich bewährt.

Homöopathie, Erstanamnese, Folgekonsultation (vor Ort oder telefonisch): 80,-€ pro Stunde bzw. 20,-€ pro Viertelstunde.
Eine Erstanamnese dauert durchschnittlich 2 Stunden (1,5 bis 2,5 Stunden) je nach Schwerpunkt bzw. Vorgeschichte.
Folgekonsultationen dauern durchschnittlich 30 Minuten (15 bis 60 Minuten), je nach Beschwerden.

BRMT Blomberg Rhythmic Movement Training: 80,-€ pro Stunde bzw. 40,-€ pro halbe Stunde.
In der Regel dauert die erste Sitzung eine Stunde (60 bis 90 Minuten), die Folgesitzungen 30 Minuten (30 bis 45 Minuten).

Honorar Abrechnung

Das Honorar für meine Leistungen wird mit Ihnen abgerechnet. Der Betrag kann direkt vor Ort bar bezahlt werden, spätestens nach Erhalt meiner Rechnung ist er fällig.

Einige private Krankenkassen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen erstatten die Kosten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Falls Sie die Rechnungen bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung einreichen möchten, klären Sie am besten vorab, ob bzw. was übernommen wird. Bitte beachten Sie, dass meine Rechnungen spätestens 2 Wochen nach Erhalt fällig sind, unabhängig von Zeitpunkt und Höhe der Erstattung durch die Kasse.

Terminabsage

Vereinbarte Termine gelten als verbindlich. Terminabsagen bis 48 Stunden vor dem Termin und bei Patientenersatz sind kostenfrei, danach wird 50% des Stundensatzes in Rechnung gestellt. Termine, zu denen Sie ohne Absprache nicht erscheinen, sind voll zu bezahlen.

Schweigepflicht

Bezüglich Ihrer persönlichen Daten und der Inhalte der Sitzungen gelten auch für mich die Richtlinien der ärztlichen Schweigepflicht. Sollten im Lauf der Behandlung Fragen auftauchen, die das Fachgebiet einer Kollegin oder eines Kollegen betreffen, kann ich mit Ihrem Einverständnis auch diese konsultieren.